Wer kann mir Rehasport verordnen?
Rehabilitationssport kann von Ihrem Haus- oder Facharzt verschrieben werden. Diese Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Sie umfasst meist 50 oder 120 Einheiten im orthopädischen Bereich und 90 Einheiten im Bereich Herzsport.